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Die Ummeldung sollte eine Person für alle umziehenden Personen vornehmen. Hierzu genügt eine formlose Vollmacht. Es sind alle Personalausweise vorzulegen.
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes (unter 16 Jahre) gemäß §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG): findform (sachsen.de)
Personen über 16 Jahre können die Ummeldung selbstständig, ohne Sorgeberechtigte, vornehmen.